700 Kurznachrichten an den Ex-Partner
Im September 2014 haben sich die 39 Jahre alte Angeklagte und der 40 Jahre alte Geschädigte erstmals getroffen. Darauf folgte eine „Kennenlernphase von etwa sechs Monaten“, sagte die Angeklagte. Recht früh habe sie den 40-Jährigen gefragt, ob dieser eine Krankheit habe, von der sie wissen sollte. „Ich habe gefragt, weil ich früher schon schlechte Erfahrungen gemacht habe“, sagte die Böblingerin. Der 40-Jährige verneinte dies. Zufrieden war die Angeklagte mit dieser Antwort wohl nicht: „Ich hatte ...
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