24 Prozent auf die Automaten
Diese Steuer wird künftig auf die Bruttoerlöse der Spielgeräte mit Gewinnspielmöglichkeit erhoben. Für andere Spielgeräte müssen monatlich 100 Euro pro Gerät bezahlt werden.
Grund für die Einführung der Vergnügungssteuer ist die erwartete Ansiedlung eines Spielhallenbetreibers in der Gemeinde. Der Sozial- und Verwaltungsausschuss des Gemeinderates hatte der Satzung mit dem 20-Prozent-Steuersatz bereits zugestimmt.
Ute Weinberger vom Hauptamt trug den Räten vor, dass die Empfehlung zur Höhe der Vergnügungssteuer ...
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