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Neue Corona-Verordnung

Auch Friseure bescheinigen jetzt den Corona-Test

Die neuen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg bergen immer wieder Überraschungen: Jetzt gibt es erhebliche Spielräume für Dienstleister und Arbeitgeber bei den Schnelltests.
Von Christoph Link
Vor dem Haareschneiden mal kurz testen . Foto: dpa/Magdalena Tröndle

Vor dem Haareschneiden mal kurz testen . Foto: dpa/Magdalena Tröndle

Stuttgart - Die Neuregelung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg am Wochenende hat viele überrascht – im positiven Sinne. Die Landesregierung lockert den Spielraum bei den Schnelltests, denn künftig können auch bei Dienstleistern – es betrifft vor allem Friseure und Fußpflegedienste – Schnelltests durchgeführt und ihr Ergebnis kann dort bescheinigt werden. Die Kunden oder Patienten können den Schnelltest selbst unter Aufsicht von „geeigneten Beschäftigten“ durchführen, das Ergebnis wird vom ...

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