

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage eines Nufringers gegen das Land Baden-Württemberg abgelehnt. Dabei ging es um eine Sichtschutzwand, die der Nachbar des Klägers im Birkenweg errichtet hatte. Der Bauherr hatte zuvor falsche Auskünfte von der Nufringer Gemeindeverwaltung und vom Landratsamt erhalten, weil die Behörden zwei ähnliche Bebauungspläne verwechselten. Die Behörden signalisierten dem Bauherrn fälschlicherweise, dass die Sichtschutzwand genehmigungsfrei sei. Der Kläger forderte ...
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