Das Grillverbot ist aufgehoben
Die Stadt Sindelfingen meldet : Aufgrund der derzeitigen Witterung kann das Grillverbot im Wald und auf öffentlichen Grünflächen aufgehoben werden. Alle Bürger werden jedoch auch weiterhin gebeten, die Verhaltensregeln des Landeswaldgesetzes zu beachten.
Anfang August musste die Stadt Sindelfingen das Grillen an den Grillstellen des Stadtwaldes und an allen Grillstellen in öffentlichen Grünflächen untersagen, aufgrund der derzeitigen Witterung kann das Verbot nun aufgehoben werden.
Die Stadt Sindelfingen bittet Waldbesucher auch weiterhin, die folgenden Verhaltensregeln des Landeswaldgesetzes, zu beachten:
· Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
· Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. (Grillverbote sind dabei unbedingt zu beachten.)
· Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
· Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
· Bei Brand sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 benachrichtigen.