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Böblingen: 43-Jähriger wegen Handel mit Betäubungsmitteln in kleiner Menge zu Bewährungsstrafe verurteilt

"Einen Strich unter seine Vergangenheit gezogen"

In mindestens 15 Fällen hat ein 43 Jahre alter Böblinger Anfang des vergangenen Jahres aus seiner Wohnung heraus mit Heroin gehandelt. Bei einer Durchsuchung seines Zuhauses entdeckten Polizeibeamte 37 Gramm dieser Droge. Das Amtsgericht Böblingen hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht geringer Menge und deren unerlaubten Besitzes zu der Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Von unserem Mitarbeiter 
Thomas Oberdorfer

Es ist ungewöhnlich, dass der 43 Jahre Angeklagte nicht aus dem Gefängnis zu seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht Böblingen gebracht wurde, sondern dass er von seinem neuen Zuhause in Zell an der Mosel anreisen konnte. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten Polizeibeamte 37 Gramm Heroin in guter Qualität und kleine Mengen Marihuana. Der Angeklagte kam in Untersuchungshaft, etwa vier Wochen saß er hinter Gittern. Dem Haftrichter gegenüber legte der 43-Jährige dann aber ein umfassendes ...

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