

** Stuttgart** - Für die Fans der Das-wird-man-doch-noch-sagen-dürfen-Fraktion ist dieses Urteil ein Grund zum Feiern gewesen. Ende Juli hat der Bundesgerichtshof entschieden, Facebook dürfe zwar Standards für seine Nutzer formulieren, was auf der Plattform an Äußerungen zulässig ist. Den User sperren und den betreffenden Post einfach löschen dürfe das Unternehmen aber nur, wenn sie strafrechtlich relevant sind.
Wenn sie „nur“ gegen die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltenen Richtlinien ...
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