

In den Nachkriegsjahren begann die Bebauung in der Dätzinger Bülowstraße. Kleintierställe auf dem Grundstück waren üblich. Als jetzt ein Grundstücksbesitzer einen Schuppen abriss und neu und größer baute, kam es zur anonymen Anzeige. Der Bauausschuss des Gemeinderates forderte den Abriss. Das Landratsamt hat anders entschieden und eine Duldung ausgesprochen. Der Grundstücksbesitzer hätte lieber eine Baugenehmigung gehabt. Aber nachdem sich das Verfahren über ein Jahr hinzog, zog er das Baugesuch ...
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