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Impflichtverfahren laufen noch

Kreis Böblingen: Auch ohne Impfung keine Verbote

Fast ein Vierteljahr ist es mittlerweile her, dass Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitswesen den Impf- und/oder Genesenenstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Gesundheitsämter weiterleiten mussten – Stichwort einrichtungsbezogene Impfpflicht. Oder korrekter: „einrichtungs- und unternehmensbezogene Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation“.
Von Holger Weyhmüller
Ein Drittel der gemeldeten Ungeimpften im Pflege- und Gesundheitswesen konnten ihren Immunisierungsnachweis nachreichen.  Symbolbild: Jürgen Fälchle / Adobe Stock

Ein Drittel der gemeldeten Ungeimpften im Pflege- und Gesundheitswesen konnten ihren Immunisierungsnachweis nachreichen. Symbolbild: Jürgen Fälchle / Adobe Stock 333949673

Kreis Böblingen. Seit Inkrafttreten dieser Nachweispflicht am 16. März dieses Jahres sind im Kreis Böblingen aktuell rund 1120 Meldungen von circa 210 Einrichtungen und Unternehmen eingegangen, wie Landratsamtssprecherin Simone Hotz auf Nachfrage nun mitteilte. Rund 500 der gut 1100 betroffenen Personen habe das Böblinger Gesundheitsamt mittlerweile kontaktiert mit der Aufforderung, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Bei der Hälfte, also rund 250, seien die Verfahren inzwischen schon wieder ...

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