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Inzidenz über 500

Kreis Böblingen: Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte ab Dienstag

Ab Dienstag gilt im Kreis Böblingen zwischen 21 und 5 Uhr wieder eine Ausgangsbeschränkung für Personen, die weder geimpft noch genesen sind.
Von Rebekka Groß
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Kreis Böblingen. Hintergrund ist die steigende 7-Tage-Inzidenz im Landkreis, die am vergangenen Freitag zum ersten Mal wieder den kritischen Wert von 500 überschritt (Freitag: 505,5). Da dieser Wert auf am Samstag, 15. Januar mit 564,3 zum zweiten Mal in Folge über 500 lag, kommt es nun erneut zu einer Ausgangssperre für Nicht-Immunisierte.

Das Böblinger Landratsamt veröffentlichte die Feststellung am heutigen Montag (17. Januar), sodass die Ausgangssperre gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg einen Tag nach der Bekanntmachung, also ab dem 18. Januar in Kraft tritt. Dann dürfen Personen, die weder geimpft noch genesen sind zwischen 21 und 5 Uhr ihr Haus oder ihre Wohnung nicht mehr verlassen - es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor.

Dazu zählen etwa Gefahr für Leib und Leben, die Begleitung sterbender Personen, die Berufsausübung, der Besuch des Partners, Teilnahme an Gremiensitzungen, Tierarztbesuche oder allein ausgeübte Bewegung im Freien (nicht in Sportanlagen).

Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sofern sie asymptomatisch sind und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und einen entsprechenden Nachweis vorzeigen können.

Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 500, werden die lokalen Ausgangsbeschränkungen wieder aufgehoben.