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Kreis Böblingen: Corona-Notbremse ab Dienstag

Die 7-Tage-Inzidenz ist nun auch im Landkreis Böblingen an drei aufeinander folgenden Tagen über die 100er-Marke gestiegen. Das bedeutet: Ab kommenden Dienstag wird die Notbremse gezogen.
Von unserem Mitarbeiter Georg Schramm
Bild: CREATIVE WONDER - stock.adobe.com

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Wenn der Wert drei Tage hintereinander überschritten wird, muss dies gem. den Vorgaben der Corona-Verordnung mittels Allgemeinverfügung festgestellt werden; es gelten dann die entsprechenden Vorgaben der Corona-Verordnung für Inzidenzen über 100.

„Wir haben uns lang unter der magischen Grenze gehalten, aber der bundesweite Trend macht auch vor dem Landkreis Böblingen nicht halt“, bedauert Landrat Roland Bernhard. Das gute Netz an Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis sei bestimmt ein Baustein dafür, dass man sich von den Zahlen noch einigermaßen sehen lassen könne. Und insbesondere, so Bernhard weiter, gehe es nicht nur um die reinen Inzidenzwerte, sondern auch um die Schonung der Klinikressourcen, die mit den verhältnismäßig guten Zahlen einhergehe.

„Jetzt ist es aber unumgänglich, die Notbremse zu ziehen“, so Bernhard. „Wir handeln gemäß der Landesverordnung und setzen deren Vorgaben ohne Wenn und Aber um.“ Auch persönlich halte er die Notbremse für geboten, so der Böblinger Landrat, denn sie helfe, das Hauptziel, nämlich die dritte Welle schnell zu brechen, zu erreichen. „Ich appelliere an alle, die Beschränkungen zu beachten, deshalb müssen wir erneut die Zähne zusammen beißen.“

Das Geschehen im Landkreis Böblingen ist nach wie vor diffus. Es gibt keine Hotspots. Über die Osterfeiertage wurde weniger getestet, und die Übermittlung der Testergebnisse aus den Laboren hat sich verzögert. Viele Fälle wurden erst im Lauf der Woche gemeldet. Das hat unmittelbar nach den Osterfeiertagen zu den relativniederen Inzidenzwerten geführt. Insgesamt lassen die steigende Zahl an Infektionsfällen aber nun auch hier die Inzidenz scheinbar sprunghaft ansteigen. „Aktuell ist auch nicht die Zeit für den Ruf nach Modellprojekten für Öffnungsszenarien. Die Zeit dafür wird voraussichtlich erst Ende April / Anfang Mai kommen“, so Landrat Bernhard weiter. „Wenn die dritte Welle gebrochen ist, braucht es jedoch klare Perspektiven für Lockerungen. Deshalb gilt es, heute schon Lockerungskonzepte zu entwickeln, die dann schnell zum Einsatz kommen können.“ Mit Blick auf die zahlreichen Teststellen im Landkreis Böblingen wolle man hier dabei sein, wenn es gilt, neue innovative und praktikable Öffnungsschritte einzuleiten.

Die neuen Vorgaben gelten am zweiten auf die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung folgenden Werktag. Deswegen gelten ab Dienstag, 13. April, folgende Regeln:

Treffen von Angehörigen maximal zweier Haushalte, nicht mehr als 5 Personen (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)

Im Einzelhandel kann nur noch im Voraus bestellte Ware zu einem vereinbarten Termin abgeholt werden (click & collect).

Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport ist untersagt.

Museen, Galerien, zoologische und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.

Körpernahe Dienstleistungen sind nicht erlaubt, außer medizinisch notwendige Behandlungen und der Friseurbetrieb.

Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.

Der vollständige Bekanntmachungstext zur Feststellung der Inzidenz über 50 ist auf www.lrabb.de bei den Infos zu Corona in der Rubrik „Allgemeinverfügungen“ nachzulesen. Auf dieser Seite findet sich auch der Link zur gültigen Corona-Verordnung des Landes.