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Corona und Bundestagswahl

Mit Husten darf man nicht ins Wahllokal

Die Coronaverordnung regelt auch den Wahlsonntag. Wer kurzfristig Symptome entwickelt, kann womöglich nicht abstimmen. Auch an anderer Stelle drohen Konflikte.
Von Jan Georg Plavec
Schon die Landtagswahl im März fand unter Corona-Bedingungen statt.
 Foto: Lichtgut//Leif Piechowski

Schon die Landtagswahl im März fand unter Corona-Bedingungen statt. Foto: Lichtgut//Leif Piechowski

Stuttgart - Die aktualisierte Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg regelt auch den Zugang zum Wahllokal. Die Bestimmungen stehen in Paragraf 11: Quarantänepflichtigen ist „der Zutritt zum Wahlgebäude ...