

Zu: „Nachtstromkunden haben oft das Nachsehen“ (SZ/BZ vom 10. April) Richtig ist die Feststellung von Peter Kurth, dem Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), dass laut Energie-Einsparverordnung EnEV ab 2020 Nachtspeicheröfen bei Häusern mit über fünf Wohnungen nicht mehr betrieben werden dürfen. Aber leider disqualifiziert sich Herr Kurth selbst, weil er nicht erkannt hat, dass Nachtspeicheröfen nicht zwangsläufig nur in der Nacht die Energie ...
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