Noch keine Klagen wegen Kita-Platz
Dass der Bundesgerichtshof in puncto Amtshaftung wegen fehlender Kinderbetreuungsplätze entschieden habe, gab Jugendamtsleiter Wolfgang Trede dem Bildungsausschuss des Kreistags bekannt. „Wenn die Eltern rechtzeitig Bedarf anmeldeten und die Kommune nicht alles getan hat, um einen Platz zur Verfügung zu stellen, gibt es eine Schadensersatzverpflichtung.“ Da die Landkreise als Träger der Jugendhilfe zuständig seien, betreffe dieses Urteil auch sie: „Der Landkreis kann hinwirken, erfüllen müssen die ...
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