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Magstadt/Stuttgart: Molotow-Werfer muss ins Gefängnis

Rohe Gewalt ohne klares Motiv

Von unserem Mitarbeiter Matthias Staber

Drei Jahre und zwei Monate Jugendstrafe für den einen, drei Jahre Freiheitsstrafe für den anderen Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung: So lautet das Urteil gegen die beiden Männer, die am 6. März fünf Molotow-Cocktails gegen das Wohnheim in der Magstadter Hutwiesenstraße geworfen hatten. Die beiden Angeklagten, zur Tatzeit 20 und 21 Jahre alt, hätten "eine Verrohung an den Tag gelegt, dass es einem kalt den Rücken runterläuft", so der vorsitzende Richter Jürgen Behringer ...

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