

Böblingen/Sindelfingen. Die Stadt Freiburg hatte unangemeldete Corona-“Spaziergänge“ per Allgemeinverfügung verboten. Dass dieses Verbot offensichtlich nicht rechtswidrig war, bestätigte Anfang der Woche das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorläufig in einem Eilverfahren. Die Spaziergänge nicht als Versammlung anzumelden, ziele darauf ab, Auflagen der Versammlungsbehörde zu umgehen. Außerdem würden vor Ort die Auflagen wie Maskenpflicht und Abstand halten von einigen Teilnehmern nicht eingehalten.
Wie ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0