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Montags-"Spaziergänge"

„Versammlungsfreiheit ist hohes Gut“

So reagiert man in Sindelfingen und Böblingen auf den jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu den „Corona-Spaziergängen“
Von Rebekka Groß
Die Sindelfinger Martinskirche ist der Ausgangspunkt für die "Corona-Spaziergänge" durch die Sindelfinger Innenstadt. Bild: Dettenmeyer/A

Die Sindelfinger Martinskirche ist der Ausgangspunkt für die "Corona-Spaziergänge" durch die Sindelfinger Innenstadt. Bild: Dettenmeyer/A

Böblingen/Sindelfingen. Die Stadt Freiburg hatte unangemeldete Corona-“Spaziergänge“ per Allgemeinverfügung verboten. Dass dieses Verbot offensichtlich nicht rechtswidrig war, bestätigte Anfang der Woche das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorläufig in einem Eilverfahren. Die Spaziergänge nicht als Versammlung anzumelden, ziele darauf ab, Auflagen der Versammlungsbehörde zu umgehen. Außerdem würden vor Ort die Auflagen wie Maskenpflicht und Abstand halten von einigen Teilnehmern nicht eingehalten.

Wie ...

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