

Stuttgart - Wo man auch hinschaut im Land, strahlen die Fassaden von alten Rathäusern, von Schlössern und Burgen wie eh und je. Und das, obwohl seit April die neuen Vorschriften für einen besseren Insektenschutz gelten. Im Zuge der Diskussionen über das Volksbegehren zur Rettung der Bienen hatte die Landesregierung das Naturschutzgesetz novelliert. Für einen besseren Insektenschutz wurde unter anderem die Erlaubnis zur Beleuchtung von Fassaden öffentlicher Gebäude deutlich eingeschränkt. Soweit ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0



