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Insektenschutz wird ausgebremst

Warum an den Schlössern nachts das Licht an bleibt

Eigentlich sollen für den Insektenschutz die Fassaden von Schlössern und Burgen im Land nicht mehr beleuchtet werden. Doch augenscheinlich hat sich bisher nur wenig geändert. Wie kann das sein?
Von Johanna Eberhardt
Auch für das Schloss in Ludwigsburg (hier ein Archivbild) gilt eine Ausnahmeregelung. Die Fassade darf nachts beleuchtet werden. Foto: factum//Simon Granville

Auch für das Schloss in Ludwigsburg (hier ein Archivbild) gilt eine Ausnahmeregelung. Die Fassade darf nachts beleuchtet werden. Foto: factum//Simon Granville

Stuttgart - Wo man auch hinschaut im Land, strahlen die Fassaden von alten Rathäusern, von Schlössern und Burgen wie eh und je. Und das, obwohl seit April die neuen Vorschriften für einen besseren Insektenschutz gelten. Im Zuge der Diskussionen über das Volksbegehren zur Rettung der Bienen hatte die Landesregierung das Naturschutzgesetz novelliert. Für einen besseren Insektenschutz wurde unter anderem die Erlaubnis zur Beleuchtung von Fassaden öffentlicher Gebäude deutlich eingeschränkt. Soweit ...

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