Menü
Vaterschaft: Jugendamt empfiehlt Anerkennung vor der Geburt

Wenn der Vater mit seinem Kind nicht verwandt ist

Von unserer Mitarbeiterin Ulrike Häcker

Ohne Trauschein wird der Partner der Frau beziehungsweise der biologische Vater mit Geburt nicht automatisch der rechtliche Vater des Kindes. Auch die Angabe des Vaters in der Klinik reicht im Gegensatz zur Meinung vieler Eltern nicht aus. Die Vaterschaft muss vielmehr in einer öffentlichen Urkunde, bei einem Notar, einem Standesamt oder dem Jugendamt anerkannt werden. Das Kreisjugendamt empfiehlt werdenden Eltern ohne Trauschein, die Vaterschaft bereits vor der Geburt anzuerkennen, da nach der ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0