Zehn Minuten braucht der Notarzt
Laut Gesetz dürfen in 95 Prozent aller Fälle höchstens 15 Minuten vom Eingang des Notrufes bis zum Eintreffen des Rettungswagens verstreichen. Im Kreis werde diese Vorgabe deutlich übererfüllt, so Michael Steindorfner, Vorsitzender des Kreisverbands des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Bis zum Stichtag, dem 31. Oktober, wurde die Frist von einer Viertelstunde nur in vier Prozent der Fälle überschritten, 95,9 Prozent der Rettungsfahrten schaffen es in kürzerer Zeit zum Unfallort. "Die Durchschnittszeit ...
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