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Kreis Böblingen: Antragsfrist für Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung zur Europawahl endet am Freitag, 3. Mai

Behinderte müssen Antrag stellen

Das Bundesverfassungsgericht hat zum Wochenbeginn entschieden: Auch Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung besitzen das Wahlrecht und sollen bereits am Wahl-Sonntag, 26. Mai, ihre Stimmen zur Europawahl abgeben dürfen. Bereits im Februar hatte die baden-württembergische Landesregierung den Weg dazu freigemacht, dass behinderte Menschen ebenfalls an den Gemeinderatswahlen, den Kreistagswahlen und bei den Regionalwahlen teilnehmen dürfen.
Von unserer Mitarbeiterin Ulrike Häcker
Jede Stimme zählt am Wahlsonntag, 26. Mai. Bild: Christian Schwier/Adobe Stock

Jede Stimme zählt am Wahlsonntag, 26. Mai. Bild: Christian Schwier/Adobe Stock

Das Bundesverfassungsgericht hat auf einen Eilantrag der Grünen, der Linken und der FDP am Montag entschieden, dass auch Menschen, die in all ihren Angelegenheiten betreut werden müssen, beispielsweise wegen geistiger Behinderung, einer psychischer Erkrankung oder weil sie wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik einsitzen, bereits zur Europawahl das Wahlrecht nicht vorzuenthalten sei. Alles andere verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Mehrheit im Bundestag hatte zunächst einen ...

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