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Kreis Calw: Diese Regelung gilt bis zur Aufhebung der Quarantäne

Corona-Erkrankte müssen Müll nicht trennen

Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Calw steigt stetig an. Für Haushalte, in denen Personen leben, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet wurden oder als Corona-Verdachtsfall unter Quarantäne gestellt sind, gelten besondere Regelungen für die Abfallentsorgung: Viele Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen, die sonst geltende Trennpflicht beispielsweise für Bioabfälle entfällt.
Von unserem Mitarbeiter 
Peter Maier

Grundsätzlich besteht im Landkreis Calw die Trennpflicht, so dass Bioabfälle, Papier, Glas und Verpackungsabfälle getrennt vom Restmüll erfasst und gesammelt werden. Nach Maßgabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg müssen jedoch einige Abfälle aus Haushalten, in denen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierte oder als Corona-Verdachtsfall unter Quarantäne stehende Personen leben, vorsorglich über die Restmülltonne entsorgt werden. Das betrifft neben Schutzkleidung, ...

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