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Kreis Böblingen: Behörden haben Pläne für den Ernstfall / Händeschütteln vermeiden

Coronavirus: Zuerst mit Hausarzt telefonieren

Bislang gibt es im Landkreis Böblingen, wie auch in ganz Baden-Württemberg, keinen Verdachtsfall von Covid-19. Trotzdem gibt es Pläne wie im Ernstfall reagiert werden muss.
Von unserem Mitarbeiter Georg Schramm
microbiologist with a tube of blood contaminated by Coronavirus and a sample of it analyzed under a microscope / doctor in the laboratory with a blood tube for analysis and sampling of Coronavirus under the microscope

microbiologist with a tube of blood contaminated by Coronavirus and a sample of it analyzed under a microscope / doctor in the laboratory with a blood tube for analysis and sampling of Coronavirus under the microscope

Die zuständigen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind deswegen sowohl mit der integrierten Leitstelle, die Notrufe entgegennimmt, als auch dem Klinikverbund und der Kreisärzteschaft im engen Austausch. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, wie die Vorgehensweise im Verdachtsfall ist.

Wichtig ist der telefonische Kontakt zum Hausarzt – darauf weist das Landratsamt Böblingen hin. „Jeder, der glaubt er könnte sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt haben (Bild: angellodeco/Adobe Stock), muss zwingend zuerst telefonisch mit seinem behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen. Außerhalb der regulären Sprechzeiten sind die Notfallpraxen der richtige Ansprechpartner“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der Arzt wird alles Weitere mit dem Patienten besprechen und die notwendigen Schritte in die Wege leiten. Die zunächst häusliche Isolation ist wichtig, um eine mögliche Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Gute Handhygiene

Die Ansteckung verläuft – wie auch bei der echten Grippe – über Tröpfcheninfektion. Vermeiden Sie zurzeit am besten das Händeschütteln und achten Sie auf gute Händehygiene. Zur Falldefinition der Covid-19-Erkrankung zählt natürlich die Erkrankung mit respiratorischen Symptomen, wie Husten, Schnupfen und Fieber.

Weiterhin muss ein Aufenthalt in einem Risikogebiet oder der direkte Kontakt zu einer Person, die an Covid-19 erkrankt ist, innerhalb der letzten 14 Tage gegeben sein.

Weitere Information des Robert-Koch-Institutes darüber gibt es unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges\_Coronavirus/nCoV

oder unter www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov

der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.