Dem Elektroauto eine Stimme geben
Die Verordnung der Europäischen Union schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen - auch Lastwagen und Bussen - das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern verbaut sein muss. In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern vorgeschrieben.
Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf und wie nicht. Dies gilt zum Beispiel ...
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