Der Kreis will Geld vom Land
Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Landkreise beim Bau, bei der Sanierung, beim Um- und Ausbau von Kreisstraßen. Doch damit die Fördergelder fließen, muss ein entscheidendes Kriterium erfüllt sein: Das Verkehrsaufkommen auf der jeweiligen Straße muss über einem bestimmten Schwellenwert liegen – der für jeden Landkreis ganz individuell und gemessen am tatsächlichen Verkehrsaufkommen errechnet wird. Im autostarken Landkreis Böblingen liegt dieser Wert ...
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0