Der Zweckverband warnt eindringlich
Das unzulässige Überqueren der Gleise ist eine Gefährdung von Leib und Leben der Querenden selbst und von anderen, beispielsweise von Fahrgästen im Zug bei einer Notbremsung. Es ist zudem ein Eingriff in den Bahnverkehr, der mit einer Strafe geahndet werden kann. An Bahnübergängen empfinden Verkehrsteilnehmer die Schließzeiten der Schranken häufig als lang, insbesondere dann, wenn noch kein Zug zu sehen ist. Die Schließzeiten der Bahnübergänge hängen aber von verschiedenen Faktoren ab, etwa von ...
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