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Kreis Böblingen: Am Samstag gehen weitere Einrichtungen an den Start

Fünf Schnelltest-Zentren für den Kreis

Das Landratsamt Böblingen erstellt ein Konzept flächendeckend eingerichteter Schnelltestzentren im Kreis. Am kommenden Samstag gehen weitere Einrichtungen an den Start.
Von unserem Mitarbeiter Georg Schramm

Kurz vor Weihnachten war das Schnelltestzentrum Schönbuch in Holzgerlingen in Betrieb gegangen. Dahinter steckt ein Konzept des Landkreises Böblingen zur Beauftragung dieser Einrichtungen. „Wir waren und sind bestrebt, dass das Angebot flächendeckend für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Böblingen besteht“, sagt Landrat Roland Bernhard.

Das Böblinger Gesundheitsamt kann Dritte für den Betrieb eines Testzentrums beauftragen. Das ist beispielsweise relevant, wenn im Auftrag des Gesundheitsamts zur Kontaktnachverfolgung eine Schulklasse, Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen oder sonstige Kontaktpersonen getestet werden sollen. „Zudem ist die flächendeckende Bereitstellung solcher Testmöglichkeiten ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie“, so Bernhard. Denn die Nachfrage danach sei groß.

Vorbild für alle Zentren war und ist das Pilotprojekt in Holzgerlingen, das dort von Apotheker Dr. Schittenhelm aufgebaut wurde. Die Abläufe und Organisation dort bilden die Matrix für die beiden Testzentren in Herrenberg und Böblingen, die am Wochenende starten, sowie für weitere geplante Einrichtungen in Sindelfingen (siehe „Am Wochenende wird im Rathaus kostenlos getestet“) und Leonberg. Insgesamt sollen fünf Schnelltestzentren im Landkreis Böblingen entstehen, die die zunehmende Nachfrage nach Antigen-Tests abdecken sollen.

Eine Besonderheit ist, dass die Zentren voraussichtlich alle von Apothekern betrieben werden. Dass dies möglich ist, wird der Bund in Kürze mit einer Aktualisierung der Testverordnung klarstellen. Die Testzentren sollen in Räumen untergebracht werden, die einen Ablauf mit wenigen Kontakten ermöglichen, um Ansteckungen zu vermeiden. Jedes Testzentrum bekommt vom Gesundheitsamt die Zuständigkeit für einen genau umrissenen örtlichen Bereich zugewiesen (siehe Karte).

Teil der Beauftragung ist es für die Betreiber, dass ein schlüssiges Hygienekonzept vorliegt. Zur Durchführung muss medizinisch geschultes Personal eingesetzt werden, die Zusammenarbeit mit örtlichen Hilfsorganisationen (zum Beispiel DRK) ist ausdrücklich erwünscht. Und – zentraler Punkt: Zur Sicherstellung der weiteren Versorgung von etwaigen Infizierten und zur Übertragung in die offiziellen Meldewege, muss eine Zusammenarbeit mit einer Corona-Schwerpunktpraxis bestehen.

Dorthin werden positive Getestete vermittelt, damit der positive Antigen-Test durch einen PCR-Test verifiziert und gegebenenfalls die Meldung an das Gesundheitsamt veranlasst wird. „Wenn all diese Punkte erfüllt sind, erfolgt die Beauftragung durch uns“, so Landrat Bernhard. „Für den Betreiber bedeutet diese Beauftragung, dass der Betreiber die im Rahmen der Kontaktnachverfolgung nötigen Tests mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen kann.“ Selbstzahler sind darüber hinaus in den Zentren immer möglich.