Gemeinde muss für Unterkunft sorgen
Wenn Christiane und Sven Klumpp mit den Kindern Lennerd (4), Isabella (6) und Maximilian (8) keine Wohnung finden bleibt nur der Weg in die Obdachlosigkeit. „Wenn die Obdachlosigkeit droht, ist die Ortspolizeibehörde gefordert“, erklärt Aidlingens Bürgermeister Ekkehard Fauth in einem Gespräch mit der SZ/BZ. Die Gemeinde ist dann zuständig eine entsprechende Unterkunft zu besorgen.
Das kann durchaus auch eine Unterbringung im Hotel sein. So war es damals, erinnert sich der Bürgermeister, als es ...
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