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Herrenberg: 3 Kilo Marihuana in der Wohnung

Ein Hinweis aus der Nachbarschaft führte am Mittwochabend in Herrenberg zur vorläufigen Festnahme eines 22 Jahre alten Mannes, der im Verdacht steht, mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben.

Aufgrund des Hinweises fahndeten mehrere Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Herrenberg nach zwei Männern. Diese waren zuvor beobachtet worden, wie sie sich vor einer Wohnung am nordwestlichen Stadtrand von Herrenberg in verdächtiger Weise aufhielten. In der Raistinger Straße trafen die Beamten einen 21 Jahre alten Mann an, der auf die vom Hinweisgeber abgegebene Personenbeschreibung passte. Kurz nachdem ihn die Polizisten angesprochen hatten, ergriff der Tatverdächtige auch schon die Flucht. Eine Beamtin nahm die Verfolgung auf und konnten den Mann kurz darauf vorläufig festnehmen. Eine Kleinstmenge Marihuana führte er noch bei sich.

Weiteres Marihuana hatte er versucht durch Wegwerfen los zu werden. Während dieses Einsatzes näherte sich ein 22 Jahre alter Mann zweimal in verdächtiger Weise der Szenerie, sodass er letztlich einer Kontrolle unterzogen wurde. Hierbei entdeckten die Polizeibeamten, dass er mehr als 1.000 Euro Bargeld bei sich hatte. Außerdem roch er stark nach Marihuana.

Auch er wurde vorläufig festgenommen. Im weiteren Verlauf wurden die Wohnungen der Männer durchsucht. Während bei dem 21-Jährigen eine weitere Kleinstmenge gefunden wurde, förderte die Durchsuchung der Wohnung des 22-Jährigen mehr als drei Kilo Marihuana zu Tage. Die Durchsuchungen wurden von einer Rauschgiftspürhündin und Beamten der Polizeihundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Ludwigsburg unterstützt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der 22-Jährige am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln gegen den 22-Jährigen, setzte diesen in Vollzug und wies den aus Afghanistan stammenden Tatverdächtigen in eine Justizvollzuganstalt ein. Der 21 Jahre alte Mann wird sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen, er wurde auf freien Fuß entlassen.