Keine Bewerbervortellung geplant
Eine öffentliche Veranstaltung im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl würde während der Corona-Pandemie die Gefahr von Infektionen mit sich bringen, lautet das Argument der Weiler Gemeindeverwaltung gegen eine solche Bewerbervorstellung. Seit 1987 sind Bewerbervorstellungen bei Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg keine Pflicht mehr, sondern liegen im Ermessen der Kommunen.
Es sei zwar zu berücksichtigen, „dass eine Bewerbervorstellung grundsätzlich bei der Volkswahl ein wichtiges Mittel ...
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