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Kreis Böblingen/Calw

Klinikbesuch auch ohne Corona-Test

Mit Gültigkeit zum 18. Januar hat die Landesregierung die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg erneut geändert. Gemäß den neuen Regelungen ist das Vorweisen eines negativen Testergebnisses für Besucher und externe Personen in Krankenhäusern, wie es zunächst zum 11. Januar beschlossen wurde, nun nicht mehr verpflichtend. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.

Für Besucher, Begleitpersonen und externe Personen in den Standorten des Klinikverbund Südwest bedeutet dies, dass lediglich das Tragen einer mitgebrachten FFP2-Maske beziehungsweise einer Maske mit vergleichbarem Standard (z. B. KN95, N95) in den Klinikgebäuden zu jeder Zeit verpflichtend ist. Der Klinikverbund Südwest empfiehlt jedoch, vor dem Besuch von besonders vulnerablen Patienten dennoch die Testmöglichkeiten in den Schnelltestzentren, Hausarztpraxen oder Apotheken zu nutzen, um diesen Personenkreis bestmöglich zu schützen. An den Kliniken in Calw und Nagold herrscht überdies weiterhin ein Besuchsverbot aufgrund der hohen Inzidenz im Landkreis Calw. In den vier Kliniken im Landkreis Böblingen – Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg und Böblingen – gilt aktuell noch die Besuchsregelung von einem Besucher pro Patienten pro Tag für maximal eine Stunde.