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Inzidenz am Samstag voraussichtlich an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten

Kreis Böblingen: Gastronomie öffnet voraussichtlich ab Montag

Sollte der Inzidenz-Wert heute und am Samstag, 15. Mai, unterschritten sein, gelten ab Montag, 17. Mai, die neuen Regelungen. Die Neuerung, auf die wohl viele warten, betrifft die Gastronomie. Sie darf – sowohl Innen- als auch Außengastronomie - zwischen 6 und 21 Uhr öffnen.
Von unserem Mitarbeiter Peter Maier
Für die Gastronomie im Kreis Böblingen gibt es jetzt eine konkrete Perspektive.

Für die Gastronomie im Kreis Böblingen gibt es jetzt eine konkrete Perspektive.

Am Donnerstag, 13. Mai, ist die überarbeitete Corona-Verordnung notverkündet worden. Mit integriert sind auch gestufte Öffnungsschritte, wenn – wie im Kreis Böblingen – die Inzidenz von 100 unterschritten ist. Die Regelungen der sogenannten „Bundesnotbremse“ treten aber erst außer Kraft, wenn die 100er-Marke an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten ist und dann am übernächsten Tag.

Für den Kreis Böblingen heißt das: Sollte der Wert heute und am Samstag, 15. Mai, unterschritten sein, so wäre Samstag der fünfte Werktag, und es gelten ab Montag, 17. Mai, die entsprechenden neuen Regelungen. Die Neuerung, auf die wohl viele warten, betrifft die Gastronomie. Sie darf – sowohl Innen- als auch Außengastronomie, zwischen 6 und 21 Uhr öffnen.

Dabei ist jeweils ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch einen tagesaktuellen Test für die Gäste vorschreibt (oder Impfpass / Genesenenbescheinigung), die Gastraumfläche je Gast ist im Inneren genau begrenzt und die Kontaktdaten der Gäste müssen analog oder digital dokumentiert werden. Auch Betriebskantinen oder Mensen und Cafeterien an Hochschulen dürfen wieder öffnen. Beherbergungsbetriebe dürfen touristische Gäste empfangen; dabei müssen Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

Generell sind laut Information des Landes für all die zusätzlichen Öffnungsschritte jeweils tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation erforderlich. Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien sowie botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen. Im Freien können wieder Kulturveranstaltungen sowie Spitzen- oder Profisportveranstaltungen mit bis zu 100 Besuchern stattfinden. Hygieneregeln und Abstandsgebote sind dabei immer einzuhalten.

Kurse in Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen (Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen) dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden (Tanz- und Sportkurse oder Blasinstrument-Unterrichte sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt). Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern möglich. Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet. Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click and Meet-Regelung öffnen. Auch hier ist die Kundenzahl je Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt.

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden. Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern dürfen öffnen. Und auch der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich. Unabhängig von den Öffnungsschritten gilt: Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, (Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt) und es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Für die Schulen gilt weiterhin Testpflicht und Wechselunterricht, sofern und soweit dies zur Wahrung des Mindestabstands erforderlich ist. Kita-Betrieb ist unter Pandemiebedingungen im Regelbetrieb möglich. Parallel beziehungsweise in Ergänzung der Öffnungsstrategie kommt dem Netz an Schnellteststellen im Landkreis Böblingen eine wachsende Bedeutung zu.

Stand jetzt gibt es landkreisweit rund 80 Schnell-testzentren, daran angedockte Schnellteststellen sowie private Teststellen. Eine Übersicht, wo welche Teststellen sind, mit welchen Öffnungszeiten oder Prozedere, findet sich auf der Homepage des Landkreises Böblingen. In Sachen Dokumentation und Kontrolle tagesaktueller Testergebnisse kann man zudem von der in den Schnelltestzentren und vielen Schnellteststellen praktizierten Doctor-Box-Lösung profitieren. Die App zeigt automatisch die Ergebnisse von Schnelltestungen an. Zudem sind die Schnelltestzentren und die ihnen angeschlossenen Teststellen mit Armbändern ausgestattet, auf die ein Barcode gedruckt werden kann. Dieses Armbändchen dokumentiert dann ebenso ein negatives Testergebnis. Und für das Armband braucht man selbstverständlich keine App-Installation; damit ist der Einlass also einfacher.

Unter www.lrabb.de, „Informationen zum Corona-Virus“, findet sich die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung des Landes verlinkt, und auch ein Merkblatt der Maßnahmen auf einen Blick.