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Kreis Calw: Schärfere Corona-Regeln

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Calw unverändert deutlich über 100 liegt, gelten ab sofort Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt und nur eine weitere Person aus einem weiteren Haushalt, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt). Von 21 bis 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen (Ausnahmen für triftige Gründe gelten weiterhin). Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Gartenmärkte bleiben geöffnet. Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ anbieten. „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind weiterhin möglich. Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Museen und Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten schließen.