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Böblingen: 33-jähriger Herrenberger betrügt auch als Freigänger / Zwei Jahre, sechs Monate Haft

"Man steht hier etwas fassungslos davor"

In fünf Fällen hat ein 33 Jahre alter Herrenberger im Februar des vergangenen Jahres Baumaschinen gemietet oder gekauft, ohne dem Verkäufer auch nur einen Cent zu bezahlen. Das Amtsgericht Böblingen hat den vielfach vorbestraften Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen zu der Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zum Zeitpunkt der Taten war der Angeklagte Freigänger, er saß eine langjährige Haftstrafe im offenen Vollzug ab.
Von unserem Mitarbeiter 
Thomas Oberdorfer

„Ein Gefangener soll mit seiner Zustimmung in einer Anstalt oder Abteilung des offenen Vollzuges untergebracht werden, wenn er den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt und namentlich nicht zu befürchten ist, dass er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werden.“ Das steht in Paragraf zehn des Strafvollzugsgesetz.

Der 33 Jahre alte Angeklagte war zum Zeitpunkt seiner Taten im Februar und März des vergangenen ...

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