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Medizinische Masken in den Rathäusern

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Mit Inkrafttreten der erneut geänderten Corona Verordnung des Landes ist auch die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken an Arbeits- und Betriebsstätten eingeführt worden. Das betrifft auch die Behörden, wie beispielsweise das Landratsamt und die Rathäuser der Städte und Gemeinden.

Seit Montag gilt, dass Mitarbeitende dort, die den nötigen Abstand nicht einhalten können, medizinische Masken tragen müssen, das heißt FFP2-Masken oder sogenannten „OP-Masken“. Die Landkreisverwaltung und die kommunalen Verwaltungen im Kreis Böblingen haben sich in ihrer AG Corona dahingehend abgestimmt, dass die Regelung auch für Besucher der Behörden gilt, die einen notwendigen Behördengang erledigen müssen.

Deshalb gilt: Ab sofort muss beim Besuch der Rathäuser oder des Landratsamts eine medizinische Maske getragen werden. Stoffmasken reichen nicht mehr aus. Ohnehin gilt, dass ein Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Wo es machbar ist, sollte dem Kontakt über das Telefon oder per E-Mail der Vorrang gegeben werden.