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Aidlingen: Gemeinde beschließt Vorkaufsrecht in den Ortskernen

Mittel der städtebaulichen Maßnahmen

Der Aidlingen Gemeinderat hat in einer Satzung das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch für den Bereich der Ortskerne Aidlingen, Deufringen, Dachtel und Lehenweiler förmlich beschlossen. Künftig kann die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht in diesen Gebieten für alle Verkaufsfälle ausüben. Wenn dieses Vorkaufsrecht in Anspruch genommen wird, muss die Gemeinde den im Kaufvertrag vereinbarten Preis bezahlen.
Von unserem Mitarbeiter 
Heinz Richter

Von allen Kaufverträgen von Grundstücksverkäufen in Aidlinfgen bekommt die Gemeinde eine Kopie. Sie hat dann in den festgelegten Gebieten die Möglichkeit das Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Monaten anzumelden. Das Vorkaufsrecht soll der Gemeinde die Möglichkeit geben städtebauliche Möglichkeiten in den Gebieten durchzusetzen. Der Ortschaftsrat Deufringen war mit dem von einem Städteplaner ausgewiesenen Gebiet im Ortszentrum Deufringen einverstanden. Der Ortschaftsrat Dachtel hätte das Gebiet gerne ...

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