Taschentücher gehören in die schwarze Tonne
Alle Abfälle aus den betroffenen Haushalten und Arztpraxen, die mit dem Virus in Berührung gekommen sein könnten, zum Beispiel über Sekrete, sind als Restmüll zu entsorgen. Hierzu gehören beispielsweise Hygieneartikel wie Taschentücher, Küchentücher, Atemschutzmasken und sonstige Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, aber auch sonst verwertbare Abfälle wie Joghurtbecher und sonstige Wertstoffverpackungen und häusliche Bioabfälle. Im Zweifelsfall gilt: Immer über den Restmüll entsorgen! „Bitte werfen ...
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