Wann man Geschenke zurückfordern darf
Stuttgart - Geschenke gibt es zu vielen Anlässen – sei es nun Weihnachten, der Geburtstag oder der Hochzeitstag. Der Grundgedanke dabei ist zunächst einmal, dem Beschenkten eine Freude zu bereiten. Doch rechtlich gesehen ist das nicht alles. „Schenken ist aus juristischer Perspektive mehr als nur eine Geste des Freudemachens“, erklärt Constantin von Piechowski, Rechtsanwalt aus Hamburg. Juristen definieren die Schenkung als eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert. ...
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0