

Die Besetzung eines dauerhaften Arbeitsplatzes mit einem Zeitarbeitnehmer über etliche Jahre kann nach der EU-Leiharbeitsrichtlinie zulässig sein. Allerdings müssen dann alle relevanten Umstände wie nationale Regelungen oder die Besonderheiten der Branche berücksichtigt werden – ansonsten könnten mehrere aufeinanderfolgende Überlassungen des Leiharbeiters bei demselben Unternehmen missbräuchlich sein. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt im Prinzip die Sichtweise der Arbeitgeberseite.
Luxemburger ...
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