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Mercedes-Mitarbeiter

55 Monate Leiharbeit an einem Platz können zulässig sein

Auch nach viereinhalbjähriger Zeitarbeit hat ein Mercedes-Mitarbeiter nicht zwingend das Recht auf eine Festanstellung. Der Europäische Gerichtshof legt die EU-Leiharbeitsrichtlinie zugunsten der Arbeitgeberseite aus.
Von Matthias Schiermeyer
Auch die Motorenproduktion in Berlin-Marienfelde (hier ein älteres Modell) kommt ohne Zeitarbeiter nicht aus.

Auch die Motorenproduktion in Berlin-Marienfelde (hier ein älteres Modell) kommt ohne Zeitarbeiter nicht aus. Foto: Thomas Trutschel/phototh..

Die Besetzung eines dauerhaften Arbeitsplatzes mit einem Zeitarbeitnehmer über etliche Jahre kann nach der EU-Leiharbeitsrichtlinie zulässig sein. Allerdings müssen dann alle relevanten Umstände wie nationale Regelungen oder die Besonderheiten der Branche berücksichtigt werden – ansonsten könnten mehrere aufein­anderfolgende Überlassungen des Leiharbeiters bei demselben Unternehmen missbräuchlich sein. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt im Prinzip die Sichtweise der Arbeitgeberseite.

Luxemburger ...

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