Stuttgarter Kickers
Abräumer und Antreiber
Von Jürgen Frey
Stuttgart - Der Rückruf kommt mit einer Entschuldigung, die gar nicht nötig gewesen wäre: „Sorry, ich war Joggen“, sagt Lukas Kiefer. Auch am freien Montag machte der Mittelfeldspieler des Fußball-Regionalligisten Stuttgarter Kickers Sport in der freien Natur rund um seinen Wohnort Maichingen. „In meinem Alter muss man was tun“, ergänzt er mit einem Schmunzeln.
Unstrittig ist: Kiefer steht mit seinen 30 Jahren voll im Saft. Vor dem württembergischen Derby an diesem Samstag (14 Uhr/Gazi-Stadion) ...
Weiter geht's mit
Hier geht es zu weiteren Angeboten
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0
Meistgelesen
Neues von Jojo Moyes
Jojo Moyes schreibt einen Bestseller nach dem anderen. In ihrem neuen Roman „Zwischen Ende und Anfang“ geht es um eine Sexratgeberin mit Sexproblemen. Taugt er was?
Von Markus Reiter
Bundesverfassungsgericht
Gericht billigt Tübinger Verpackungssteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab.
Von red/AFP
Anika Decker im Gespräch
„Man sollte viel mehr knutschen. Überall. In jedem Alter.“
Ein Gespräch über die Perimenopause, junge Liebhaber, Me-too in der Filmbrache, wie die Drehbuchautorin eine Sepsis überlebte und einmal Til Schweiger verklagte.
Von Anja Wasserbäch
Nach Trumps Vereidigung
FDP: Moralisierende grüne Außenpolitik muss Ende haben
Wie umgehen mit dem neuen US-Präsidenten Trump? Die FDP fordert, Deutschland müsse Trump mit wirtschaftlicher Stärke begegnen.
Von red/dpa
Politik
Menschenrechtsinstitut: Chance für AfD-Verbot in Karlsruhe
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt. Entscheiden muss in so einem Fall immer das Bundesverfassungsgericht.
Von red/dpa