

Stuttgart - Kurz vor dem Ablauf der Rückmeldefrist für die Hilfsempfänger schlägt die Corona-Soforthilfe erneut hohe Wellen im Land. Im Austausch mit dem Wirtschaftsministerium hat sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) diese Woche dafür eingesetzt, dass kein Unternehmen in Baden-Württemberg vor Januar 2024 zurückzahlen muss. Denkbar wäre es aus Sicht der Wirtschaft auch, finanziell besonders hart getroffene Betriebe von der Rückzahlung auszunehmen – nicht zu verwechseln mit den Härtefallhilfen ...
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