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Interimszustand bis ins Jahr 2032

Bahnbehörde weist Naturschützer ab

Der Landesnaturschutzverband verlangt, in Stuttgart die geplante Unterbrechung der Gäubahn zu untersagen. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag ab.
Von Christian Milankovic
Zum zweiten Mal hat das Eisenbahn-Bundesamt einen Antrag gegen die Kappung der Gäubahnstrecke in Stuttgart abgewiesen.

Zum zweiten Mal hat das Eisenbahn-Bundesamt einen Antrag gegen die Kappung der Gäubahnstrecke in Stuttgart abgewiesen. Foto: Stefanie / Schlecht

Stuttgart. Nach der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist nun auch der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) mit dem Versuch gescheitert, die drohende Unterbrechung der Gäubahnstrecke in Stuttgart vom zuständigen Eisenbahn-Bundesamt (Eba) untersagen zu lassen. Die Behörde hatte im Juli einen entsprechenden Antrag der DUH abschlägig beschieden, das selbe Schicksal hat auch den Vorstoß des LNV ereilt. Der gibt sich weiter kämpferisch.

Gegen den Bescheid habe „der Verband Widerspruch eingelegt. ...

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