

Aus der Notlösung wird nun ein dauerhaftes Wahlrecht. Die virtuelle Hauptversammlung wurde eingeführt, damit Aktiengesellschaften auch in Coronazeiten funktionieren können und die Anteilseigner mit maximalem Gesundheitsschutz einmal im Jahr ihr Urteil über die Leistungen von Aufsichtsrat und Vorstand abgeben sowie wichtige Beschlüsse fassen können.
Diese Übertragungen im Internet, bei denen Aufsichtsräte und Vorstände ohne Saalpublikum irgendwo in einem Studio saßen, waren jedoch in der Regel recht ...
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