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Einspeisevergütung

Zu viel Strom vom Balkonkraftwerk – muss man ihn verschenken?

Immer mehr Menschen betreiben ein Balkonkraftwerk. Viele von ihnen fragen sich: Kann man sich den Strom, den man ins öffentliche Netz einspeist, vergüten lassen? Das raten Experten.
Von Judith A. Sägesser
Da man nicht immer zu Hause ist, wird die Energie von Balkonkraftwerken auch zeitweise ins öffentliche Netz eingespeist.

Da man nicht immer zu Hause ist, wird die Energie von Balkonkraftwerken auch zeitweise ins öffentliche Netz eingespeist.

Bild: Foto: dpa/Stefan Sauer

Es geht nicht um große Summen, doch die Frage stellen sich Betreiber von Balkonkraftwerken trotzdem: Können sie sich den Sonnenstrom, den sie erzeugen und teils ins öffentliche Netz einspeisen, vergüten lassen? Seit das Solarpaket I im Mai 2024 in Kraft getreten ist, herrscht an dieser Stelle vor allem Verwirrung. Wir haben bei denen, die es wissen müssen, nachgefragt.

Das sagt das Ministerium

„Die Balkonkraftwerke können wie andere PV-Anlage die Einspeisevergütung erhalten“, antwortet Robert Säverin, ...

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