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Prämiensparvertrag BW-Bank

Konflikt um Sparzinsen flammt wieder auf

Kunden der BW-Bank, die einen Brief zu ihrem Prämiensparvertrag erhalten haben, stehen unter Zugzwang. Die Verbraucherzentrale hält die darin vorgeschlagene neue Zinsklausel für rechtswidrig – und rät dazu, nicht zu unterschreiben. Die Bank sieht sich im Recht.
Von Susan Jörges
Die BW-Bank ist eine der ersten Banken landesweit,  die ihre Kunden wegen der Zinsklauseln in Prämiensparverträgen anschreibt.

Die BW-Bank ist eine der ersten Banken landesweit, die ihre Kunden wegen der Zinsklauseln in Prämiensparverträgen anschreibt. Foto:  

Variable Zinsklauseln in langfristigen Prämiensparverträgen sind unzulässig, wenn die Vertragsklauseln für Kunden nicht transparent sind und so die Bank den Zins zum eigenen Vorteil verändern kann – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen seit 2004 entschieden. Lange haben die Banken darauf nicht reagiert. Ende August haben Kunden der BW-Bank einen Brief erhalten, der über neue Zins- und Prämienzahlungen informiert. Die Zustimmung der Kunden soll bis Freitag erfolgen. Was Sparer ...

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