![In 22 Jahren hat sich viel getan.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/480/33480/33480_media.imagefile.93110493-5885-4b30-bc9a-d29b3a26218e.original.jpg?_=1721988034&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778)
![In 22 Jahren hat sich viel getan.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/480/33480/33480_media.imagefile.93110493-5885-4b30-bc9a-d29b3a26218e.original.jpg?_=1721988034&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778)
Schon die Prozessankündigung des Tübinger Landgerichts liest sich gruselig. Den Angeklagten werde zu Last gelegt regelmäßig sexuell miteinander verkehrt zu haben, im Beisein der Tochter, die zu Beginn sechs Jahre alt gewesen ist. Und damit nicht genug. Das Kind sei dazu angehalten worden, den Sex zu filmen. Man fragt sich unwillkürlich: was müssen das für Menschen sein, die so etwas machen.
Öffentlichkeit muss den Saal verlassen
Der Prozess im Schwurgerichtssaal gibt darauf nur teilweise eine Antwort. ...
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