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Wahlgesetz

Steht die Gültigkeit der Kommunalwahl auf dem Spiel?

Gegen die am Mittwoch geplante Verabschiedung des geänderten Kommunalwahlrechts gibt es zahlreiche rechtliche Bedenken.
Von Kai Holoch
16-Jährige sollen in Zukunft auch für kommunale Ämter kandidieren dürfen.

16-Jährige sollen in Zukunft auch für kommunale Ämter kandidieren dürfen. Foto: imago/McPHOTO/imago stoc..

Am Mittwoch soll der baden-württembergische Landtag das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlrechts verabschieden. Dafür zeichnet sich eine Mehrheit ab. Kernpunkte sind die Absenkungen des passiven Wahlrechts und des Alters, von dem an man in Baden-Württemberg zum Bürgermeister gewählt werden kann: Ministerpräsident Winfried Kretschmann will das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunalen Gremien von 18 auf 16 Jahre und das für Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre senken. Zusätzlich soll es in Zukunft ...

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