AfD jubelt über Erfolg vor Gericht
Köln/Berlin - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der AfD statt. Der Beschluss ist eine Zwischenentscheidung und gilt, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet.
Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer ...
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