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Verfassungsschutz-Beobachtung

AfD jubelt über Erfolg vor Gericht

Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz muss erst einmal pausieren. Während die Rechtspartei dies als Sieg feiert, verweisen politische Gegner auf das ausstehende Urteil in der Hauptsache.
Von Christian Gottschalk und Norbert Wallet
Die AfD hat einen Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz erzielt. Vor allem die nationalistische Strömung um Björn Höcke ist im Visier der Behörden.
Foto: AFP/Ronny Hartmann Foto:  

Die AfD hat einen Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz erzielt. Vor allem die nationalistische Strömung um Björn Höcke ist im Visier der Behörden. Foto: AFP/Ronny Hartmann Foto:  

Köln/Berlin - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der AfD statt. Der Beschluss ist eine Zwischenentscheidung und gilt, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet.

Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer ...

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