Corona im Betrieb
Arbeitgeber rügen Freistellung für die Impfung
Von Matthias Schiermeyer
** Stuttgart** - Das Bundeskabinett hat die erneuerte Corona-Arbeitsschutzverordnung wegen der anhaltend risikoreichen Pandemielage verlängert. Sie tritt am 10. September in Kraft und gilt nun bis 24. November. „Die Betriebe müssen ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren“, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Ein wesentliches Instrument aus Arbeitgebersicht ist in der Verordnung nicht enthalten. Dazu ein Überblick.
Was müssen Arbeitgeber ...
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