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Corona im Betrieb

Arbeitgeber rügen Freistellung für die Impfung

Die neue Arbeitsschutzverordnung erhitzt weiterhin die Gemüter. Der Konflikt über eine Pflicht für die Beschäftigten, dem Arbeitgeber ihren Impfstatus mitzuteilen, zieht in der Bundesregierung weitere Kreise.
Von Matthias Schiermeyer
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, einen größtmöglichen Gesundheitsschutz in den Büros  zu gewährleisten.
 Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, einen größtmöglichen Gesundheitsschutz in den Büros zu gewährleisten. Foto: dpa/Michael Kappeler

** Stuttgart** - Das Bundeskabinett hat die erneuerte Corona-Arbeitsschutzverordnung wegen der anhaltend risikoreichen Pandemielage verlängert. Sie tritt am 10. September in Kraft und gilt nun bis 24. November. „Die Betriebe müssen ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren“, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Ein wesentliches Instrument aus Arbeitgebersicht ist in der Verordnung nicht enthalten. Dazu ein Überblick.

Was müssen Arbeitgeber ...

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