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Handwerk

Beim Lieferkettengesetz geht es auch um die Wurst

Wie kleine Handwerksbetriebe in die Mühlen der Bürokratie des Lieferkettengesetzes geraten und selbst wegen eines Zauns oder ein paar Häppchen mit Fragenkatalogen konfrontiert werden.
Von Imelda Flaig
Wie das Lieferkettengesetz mitunter Metzgereien trifft – auch wenn diese dem Gesetz gar nicht unterliegen.

Wie das Lieferkettengesetz mitunter Metzgereien trifft – auch wenn diese dem Gesetz gar nicht unterliegen. Foto: imago/Horst Rudel

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gestaltet sich in der Praxis offenbar genauso schwierig wie es auszusprechen ist, zudem treibt es seltsame Blüten. Der Zaun des Metallbauers, die Wurst und Häppchen aus der Metzgerei – wer liefert, muss mitunter Fragen beantworten, obwohl kleine Handwerksbetriebe laut Gesetz gar keine solchen Auskunfts- und Dokumentationspflichten haben.

„Die Bürokratie aus dem Lieferkettengesetz hat inzwischen die Handwerksbetriebe erreicht“, sagt Peter Friedrich, Hauptgeschäftsführer ...

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