

Böblingen/Holzgerlingen. Im Westen der B 464 zwischen Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen befindet sich ein rund 250 Hektar großes Waldstück, das der Regionalverband als Potenzialfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen hat. Dieses Gelände befindet sich auf Gemarkung aller drei Kommunen, die ursprünglich gemeinsam in weitergehende Untersuchungen einsteigen wollten.
Doch der Ehninger Gemeinderat scherte aus, verweigerte den Voruntersuchungen seine Zustimmung. Deshalb steigen jetzt Böblingen und Holzgerlingen alleine in das Interessenbekundungsverfahren ein, begleitet Forum Energiedialog, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet. Es hilft auch dabei Fragen aus der Bürgerschaft zum Windpark zu beantworten.
Aktuell werden im Land sogenannte Vorranggebiete für die Windenergie-Nutzung gesucht. Der Verband Region Stuttgart muss hierfür bis zum Ende 2027 mindestens 1,8 Prozent seiner Fläche ausweisen. Ziel der Region und der Kommunen ist es, diesen Flächen-Beitragswert zu erreichen, da sonst eine räumliche Steuerung von Flächen zur Windenergie-Nutzung nicht mehr möglich ist, ein „ungeordneter“ Windenergie-Ausbau droht.
Windhöffigkeit und Abstände zur Wohnbebauung sind Kriterien, die herangezogen wurden, um für die Region Stuttgart Suchraumkarten zu erstellen, in denen vorläufige Planungsgebiete aufgeführt sind.
Da das Planungsgebiet in kommunalem Eigentum steht, obliegt die Entscheidung zur Flächenverpachtung den Gemeinderäten aus Böblingen und Holzgerlingen. Diese haben beschlossen, anhand eines methodisch strukturierten Verfahrens – dem Interessenbekundungsverfahren – einen geeigneten Projektentwickler zu finden.
In Kürze startet das Interessenbekundungsverfahren, um aus den möglichen Projektierungsunternehmen das beste Angebot für Böblingen und Holzgerlingen zu ermitteln. Mit dem Interessenbekundungsverfahren soll die Entscheidung zur Flächenverpachtung auf Grundlage von nachvollziehbaren Fakten vorbereitet werden. Die Gemeinderäte werden umfassend auf den Auswahlprozess vorbereitet und von einem externen Dienstleister fachkundig beraten.
Ein Projektentwickler soll bis Sommer 2024 ausgewählt sein. Erst nach dem Interessenbekundungsverfahren können Fragen zur Anzahl von geplanten Windenergie-Anlagen und zu finanziellen Aspekten beantwortet werden. Eine Entscheidung zur Verpachtung der kommunalen Flächen soll danach getroffen werden. Diese Entscheidung wird durch den Kommunen übergreifenden Energiedialog begleitet.
Ob und wie viele Windenergie-Anlagen gebaut werden dürfen, darüber entscheidet ein umfangreiches Genehmigungsverfahren. Sofern Windenergie-Anlagen gebaut werden, würden sich diese nach aktueller Einschätzung frühestens ab 2028 drehen.
Ein konstruktiver und sachorientierter Austausch der Kommunalpolitik mit der Bevölkerung soll für das Vorhaben durch das Forum Energiedialog begleitet werden.
Im Rahmen des Energiedialogs sollen alle wesentlichen Informationen für die Bürgerschaft transparent aufbereitet werden. Es wird zudem Gelegenheit geben, sich bei der weiteren Planungskonkretisierung im Rahmen von Informations- und Dialogangeboten mit Hinweisen und Anliegen zur Planung einzubringen und Antworten auf offene Fragen zu erhalten.